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Vertrag statt Planung? – Zur Zulässigkeit von Raumordnungsverträgen als alleinige Grundlage für Widmungsentscheidungen

AufsätzeDr.in Tamara Schöndorfer-Haslauerwobl 2026, 123 Heft 4 v. 24.4.2026

In seiner Entscheidung 1 Ob 57/24z vom 19.11.2024 hat sich der OGH umfangreich mit Fragen der Vertragsraumordnung auseinandergesetzt. Der folgende Beitrag greift – neben einer grundsätzlichen begrifflichen Abgrenzung der fakultativen von der obligatorischen Vertragsraumordnung – insb jene nach den erforderlichen und zulässigen Grundlagen für Widmungsentscheidungen der Gemeinden heraus und geht dabei auch auf die neue Kompetenzlage nach Art 15 Abs 5 B-VG ein. Zudem wird die Unterscheidung zwischen Verwendungs- und Überlassungsvertrag dahingehend thematisiert, ob in Raumordnungsverträgen auch eine bloß „materielle Überlassung“ vereinbart werden kann.

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