§ 879 Abs 3 ABGB, § 6 Abs 3 KSchG, § 21 Abs 2 MRG
Eine Klausel im Bestandvertrag, die im MRG-Teilanwendungsbereich eine Überwälzung der Kosten der anteiligen Grundsteuer auf den Bestandnehmer vorsieht, ist weder nach § 879 Abs 3 ABGB gröblich benachteiligend noch iSd § 6 Abs 3 KSchG intransparent. Das Transparenzgebot

