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Zur Aktivlegitimation einzelner Wohnungseigentümer auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Dienstbarkeit

RechtsprechungABGBSenPräsdOGH Hon.-Prof. Dr. Johann Höllwerthwobl 2025/29wobl 2025, 127 Heft 3 v. 2.4.2025

§ 523 ABGB, § 38 WEG 2002

Die Geltendmachung der Rechtsunwirksamkeit von Mietverträgen und Nutzungsvorbehalten nach § 38 Abs 1 Z 1 WEG 2002 steht an sich jedem WE-Bewerber und späteren Wohnungseigentümer zu, sodass auch einzelne Wohnungseigentümer zur Klageführung selbst betreffend Vereinbarungen aktivlegitimiert sind, die auch für weitere Wohnungseigentümer gelten.

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