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Keine Mäßigung der Maklerprovision nach § 3 Abs 4 MaklerG durch Umstände nach Abschluss der Tätigkeit des Maklers

RechtsprechungMaklerrechtFH-Doz. Univ.-Lektor Mag. Christoph Kothbauerwobl 2024/44wobl 2024, 140 Heft 3 v. 26.3.2024

§ 7 ImmobilienmaklerVO, § 3 Abs 4 MaklerG, § 6 Abs 1 MaklerG

Die mit dem Begriff der Verdienstlichkeit umschriebene Qualität und der Erfolg der adäquat kausalen Bemühungen des Maklers für den Geschäftsabschluss wurden als solche dadurch, dass der Makler später bei der Durchsetzung seiner Provisionsforderung unlautere Mittel eingesetzt hat, nicht rückwirkend gemindert.

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