§ 16 Abs 2 Z 2 WEG 2002
Es ist vertretbar, dass die Zweckdienlichkeit des umgebauten Objekts zur Nutzung als Ausweichquartier für den Sohn eines Wohnungseigentümers, der sich aufgrund einer angeborenen Stoffwechselerkrankung immer wieder von seiner Familie isolieren muss, kein wichtiges Interesse iSd § 16 Abs 2 Z 2 WEG begründet.