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Anwendbarkeit der Fristverlängerung des § 16 Abs 8 Satz 3 MRG auch bei ungültiger Befristungsvereinbarung

RechtsprechungMRGwobl 2024/20wobl 2024, 77 Heft 2 v. 22.2.2024

§ 16 Abs 8 MRG, § 29 Abs 1 Z 3 MRG, § 29 Abs 3 MRG, § 37 Abs 1 Z 8 MRG

Die in § 16 Abs 8 Satz 3 MRG normierte Verlängerung der Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit der Mietzinsvereinbarung gilt auch dann, wenn die Befristungsvereinbarung mangels eines der Gültigkeitserfordernisse gem § 29 Abs 1 Z 3 MRG nicht durchsetzbar ist.

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