Am letzten Tag des Jahres 2023 ist das 3. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (3. MILG), als dessen primäres Ziel die Entlastung der Mieter:innen genannt wurde, in Kraft getreten. Diese Vorschrift, mit der das MRG, das RichtWG und das WGG geändert wurden, steht zwar in der Tradition früherer „Linderungsgesetze“, unterscheidet sich von diesen aber in seiner Änderungs- und Eingriffsintensität doch wesentlich. Der folgende Beitrag geht zunächst auf die Entstehungsgeschichte des Gesetzes ein und stellt sodann ausführlich die für den Vollanwendungsbereich des MRG maßgeblichen Änderungen vor. Zum Abschluss werden diese Neuerungen einer ersten Würdigung unter unterschiedlichen Aspekten unterzogen. Die Auseinandersetzung mit den Änderungen im WGG wird durch eine dafür berufenere Autorin geschehen; diese Teile des 3. MILG bleiben daher im Folgenden ausgespart.