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Keine Mietzinsminderung bei bloß pandemiebedingter finanzieller Notlage

RechtsprechungABGBwobl 2024/16wobl 2024, 45 Heft 1 v. 25.1.2024

§ 1104 ABGB, § 1105 ABGB, § Art 37 1 2. COVID-19-JuBG

Die gesetzliche Regelung der §§ 1104 f ABGB hat bereits nach ihrem eindeutigen Wortlaut – der auf die Unbrauchbarkeit der Bestandsache selbst abstellt – mit einer sonstigen pandemiebedingten finanziellen Notlage nichts zu tun.

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