§ 1104 ABGB, § 1105 ABGB, § 1 COVID-19-Maßnahmengesetz
1. Auch im Zusammenhang mit Unterbestandverhältnissen kann auf die allgemeinen Grundsätze zurückgegriffen werden, wonach für eine Covid-19-bedingte Zinsminderung wesentlich ist, dass der bedungene Gebrauch des jeweiligen Bestandobjekts tatsächlich beeinträchtigt ist.