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Teilweise Unbrauchbarkeit des Bestandgegenstandes während eines pandemiebedingten Betretungsverbots

RechtsprechungABGBwobl 2024/13wobl 2024, 35 Heft 1 v. 25.1.2024

§ 3b ABBAG-Gesetz, § 1096 ABGB, § 1104 ABGB, § 1105 ABGB, § 1107 ABGB

1. Wurde ein Bestandgegenstand während eines pandemiebedingten Betretungsverbots für andere vom Bestandvertrag gedeckte Zwecke genutzt, so kann unabhängig von der Wirtschaftlichkeit dieser Nutzung keine vollständige Unbrauchbarkeit iSv § 1104 ABGB angenommen werden.

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