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Behördliche Betretungsverbote: gänzliche Unbrauchbarkeit eines Bestandobjekts mit nahezu reinem Kaffeehausbetrieb trotz fortwährender Möglichkeit des Verkaufs von Backwaren

RechtsprechungABGBwobl 2024/7wobl 2024, 24 Heft 1 v. 25.1.2024

§ 1096 ABGB, § 1104 ABGB, § 1105 ABGB, § 1107 ABGB, § 1 COVID-19-MG

Die Unbrauchbarkeit bzw Unbenützbarkeit eines Bestandobjekts ist – ausgehend vom vereinbarten Geschäftszweck

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