§ 29 Z 3 EStG 1988
Der Verzicht auf ein Fruchtgenussrecht ist als eine dem Veräußerungsvorgang gleichzuhaltende Vermögensumschichtung
Seite 391
§ 29 Z 3 EStG 1988
Der Verzicht auf ein Fruchtgenussrecht ist als eine dem Veräußerungsvorgang gleichzuhaltende Vermögensumschichtung
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