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Zur Schutzwirkung von Brandschutznormen

RechtsprechungABGBwobl 2023/130wobl 2023, 383 Heft 9 v. 16.10.2023

§ 1311 ABGB, § 1313a ABGB, § 1315 ABGB, § 5 OÖ BauTG, § 7 OÖ BauTG

Dass die Zerstörung von Gebäuden oder Betriebsmitteln Umsatz- und Gewinneinbußen im Betrieb von Unternehmen nach sich ziehen kann, ist eine bloße Reflexwirkung von Personen- oder Sachschäden im Vermögen des Unternehmensträgers, die zu verhindern nicht die Zielsetzung von Brandschutznormen in den Baugesetzen oder der hier gegenständlichen bautechnischen Auflage ist.

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