§ 30a EStG 1988, § 6 Z 2 EStG 1988
Es entspricht der Systematik des Gesetzes, auf die Entschädigungszahlung für die durch den Schadensfall eingetretene Entwertung des Grundstücks ebenfalls den Steuersatz des § 30a Abs 1 EStG 1988 anzuwenden.
VwGH, 22.09.2021, Ra 2020/15/0003