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Keine nachträgliche Begründung eines Superädifikats

RechtsprechungABGBwobl 2023/73wobl 2023, 174 Heft 4 v. 26.4.2023

§ 297 ABGB, § 418 Satz 3, § 435 ABGB, § 61 GBG, § 22 WRG

Da ein Superädifikat nach Baubeginn bei – wie hier – fester Verbindung des Bauwerks mit dem Grundstück nachträglich nicht mehr entstehen kann, war dessen Begründung im vorliegenden Fall weder durch die nach Errichtung der Anlage getroffene Vereinbarung der Parteien noch durch ein behauptetes „Anerkenntnis“ des Grundeigentümers möglich.

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