§ 30 Abs 2 Z 3 MRG
Weder der Kündigungsgrund des erheblich nachteiligen Gebrauchs noch jener des unleidlichen Verhaltens ist erfüllt, wenn ein Mieter trotz bereits im Mietvertrag erfolgter Zustimmung die Verlegung einer WC-Anlage zur Errichtung eines Personenaufzuges nur unter bestimmten Bedingungen akzeptiert.