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Verbesserung von Formmängeln im Urkundenhinterlegungsverfahren

RechtsprechungGrundbuchsrechtwobl 2023/39wobl 2023, 90 Heft 2 v. 24.2.2023

§ 10 Abs 3 ERV, § 89c Abs 5 Z 1 GOG, § 17 UHG

Der nicht im ERV eingebrachte RevRek wurde innerhalb der gesetzten Frist nicht auftragsgemäß verbessert,

Seite 90


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