vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Begriffsauslegung von „Einstellplätzen (Garagen)“ iSd § 6 Abs 1 Z 3 lit a ERVO 1994

RechtsprechungWGGwobl 2023/23wobl 2023, 48 Heft 1 v. 26.1.2023

§ 6 Abs 1 ERVO 1994, § 13 WGG, § 14 WGG, § 23 WGG

Ein Stellplatz für ein Kraftfahrzeug in einer nicht durch ein Tor oder einen Schranken verschlossenen Tiefgarage einer WE-Anlage ist als „Einstellplatz (Garage)“ iSd § 6 Abs 1 Z 3 lit a ERVO 1994 anzusehen, weshalb die GBV zur Verrechnung des dort als Höchstbetrag vorgesehenen Pauschalbetrags berechtigt ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!