§ 10 BTVG, § 13 Abs 1 BTVG, § 13 Abs 2 BTVG, § 18 Abs 2 GmbHG
Wer als Geschäftsführer einer GmbH ohne Gesellschaftszusatz zeichnet, erweckt im Zweifel den Eindruck, er habe sich persönlich verpflichtet. Eine Zurechnung solcher (Vertrags-)Erklärungen an die GmbH ist in diesen Fällen nicht möglich.