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Keine treuwidrige Zugangsvereitelung bei versuchter Bekanntgabe der aktuellen Zustelladresse

RechtsprechungABGBwobl 2023/14wobl 2023, 43 Heft 1 v. 26.1.2023

§ 862a ABGB, § 1118 ABGB

Eine treuwidrige Zugangsvereitelung liegt nicht vor, wenn ein Untervermieter zumindest versucht, der Hausverwaltung schriftlich seine aktuelle Zustellanschrift bekanntzugeben. Ob er sich dabei eines eingeschriebenen Briefes bedient, ist nicht von Bedeutung.

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