§ 364 Abs 2 ABGB, § 16 WEG 2002
Einem Wohnungsgebrauchsberechtigten an einer Wohnung, an der kein WE begründet ist, kommt nicht die Rechtsstellung eines Wohnungseigentümers zu. Aus diesem Grund kommt auch die besondere Ausgestaltung des nachbarrechtlichen Abwehranspruchs zwischen Wohnungseigentümern nach der Rsp (hier: hinsichtlich touristischer Vermietungen) beim bloßen Wohnungsgebrauchsberechtigten nicht zur Anwendung.