§ 16 Abs 4 MRG
An die Bekanntgabeobliegenheit des Vermieters bei der Vorschreibung eines Lagezuschlags wird kein strenger Maßstab angelegt, weshalb eine schlagwortartige Beschreibung der den Wohnwert beeinflussenden Kriterien ausreicht. Der Hinweis auf eine überdurchschnittliche Lage außerhalb eines Gründerzeitviertels reicht ohne weitere Konkretisierungen nicht aus.