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Herstellerbefreiung nach § 30 Abs 2 Z 2 EStG 1988

RechtsprechungAbgabenrechtDr. Christian Lenneiswobl 2023/164wobl 2023, 519 Heft 12 v. 14.12.2023

§ 30 Abs 2 Z 2 EStG 1988

Baumaßnahmen, die (als Herstellungsaufwendungen) zur Änderung der Wesensart des Gebäudes führen, sind zwar (nach § 30 Abs 4 EStG 1988) bei der Ermittlung der Höhe des Spekulationsergebnisses zu berücksichtigen, doch erfüllen sie im Allgemeinen noch nicht den Tatbestand des „selbst hergestellten Gebäudes“ (dessen Begriff nicht „weit“ auszulegen ist).

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