Der Beitrag behandelt zwei Fragen, die das Verhältnis zwischen WGG und dem Gesellschafts- bzw Vereinsrecht betreffen. Zunächst geht es um die Regelung für Geschäfte mit nahestehenden Personen, die deutlich strenger als im „gewöhnlichen“ Gesellschaftsrecht ausgestaltet ist. Die zweite Frage betrifft Revisionsverbände und damit eine Schnittstelle zwischen WGG und Vereinsrecht. Die gemeinsame Klammer zwischen beiden Fragen ist das Recht des gemeinnützigen Wohnbaus als Querschnittsmaterie, die sich nicht in seinen Verbindungen zum Werkvertragsrecht (privates Baurecht) und Mietrecht erschöpft, sondern auch gesellschaftsrechtliche Fragen aufwirft.