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Unterfertigung einer Befristungsvereinbarung durch den Parteienvertreter, mit der das im Rahmen gerichtlicher Vergleichsverhandlungen erzielte Einvernehmen verschriftlicht wird

RechtsprechungMRGwobl 2022/34wobl 2022, 310 Heft 9 v. 16.9.2022

§ 29 MRG

Die eigenhändige Unterfertigung der Befristungsvereinbarung durch die Parteienvertreter steht der Unterfertigung durch die Partei gleich. Dies gilt auch, wenn das im Rahmen gerichtlicher Vergleichsverhandlungen mit der anwesenden, anwaltlich vertretenen Partei erzielte Einvernehmen verschriftlicht wird.

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