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Beeinträchtigung der äußeren Erscheinung des Hauses durch Wintergarten

RechtsprechungWEGwobl 2022/25wobl 2022, 176 Heft 5 v. 18.5.2022

§ 16 Abs 2 Z 1 WEG 2002

Der Rechtsanwender hat bei der Beurteilung der Beeinträchtigung der äußeren Erscheinung des Hauses einen Ermessensspielraum. Primär ist bei der Beurteilung der Beeinträchtigung auf die straßenseitige Ansicht der Liegenschaft abzustellen. Jedoch können auch andere optische Aspekte, die eine negative Beeinträchtigung bewirken, ausschlaggebend sein.

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