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Der in § 30 Abs 4 Z 1 EStG 1988 geforderte enge wirtschaftliche Zusammenhang zwischen Veräußerung und Umwidmung ergibt sich idR aus dem vereinbarten Kaufpreis

RechtsprechungAbgabenrechtDr. Christian Lenneiswobl 2022/21wobl 2022, 110 Heft 3 v. 4.4.2022

§ 30 Abs 1 Z 4 EStG 1988

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