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Auslegung von WE-Verträgen und Fälligkeit von Beitragsnachforderungen

RechtsprechungWEGMag. David Trojerwobl 2022/18wobl 2022, 98 Heft 3 v. 4.4.2022

§ 914 ABGB, § 915 ABGB, § 1090 ABGB, § 1 MRG, § 32 WEG 2002

Der WE-Vertrag und Vereinbarungen über einen abweichenden Aufteilungsschlüssel nach § 32 Abs 2 WEG 2002, die der Schriftform bedürfen, sind nach dem Wortlaut zu interpretieren.

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