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Der gesamte Duschbereich bildet keine angeschlossene Einrichtung iSd AWB

RechtsprechungABGBUniv.-Ass. (post doc) Dr. Isabelle Vonkilchwobl 2022/88wobl 2022, 464 Heft 12 v. 20.12.2022

§ 914 ABGB, § 915 ABGB, § 916 ABGB, Art 1.1 AWB, Art 3.1h AWB

Der Wortlaut von Art 1.1 und Art 3.1h AWB bietet keinen Hinweis dafür, mit angeschlossenen Einrichtungen den gesamten Duschbereich – das heißt über die Dusch-/Brausetasse hinaus die angrenzenden Wände und die sonstigen Bauteile einer Dusche, wie etwa die Fugen als Verbindung zu diesen Wänden – als ein Behältnis zu verstehen.

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