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Neues zum Mietzinsentfall infolge der Corona-Pandemie

RechtsprechungABGBUniv.-Prof. Dr. Andreas Vonkilchwobl 2022/57wobl 2022, 358 Heft 10 v. 27.10.2022

§ 1096 ABGB, § 1104 ABGB, § 1105 ABGB, § 1107 ABGB

Im Hinblick auf die Umsatzrückgänge des Mieters ist festzuhalten, dass sie dann zu einer Mietzinsminderung führen können, wenn sie Ausdruck – das heißt: unmittelbare Folge – der etwa wegen behördlicher Maßnahmen eingeschränkten Nutzungsmöglichkeit des konkreten Geschäftslokals sind.

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