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Aufhebung einer Benützungsregelung und Bestimmtheit des Unterlassungsbegehrens

RechtsprechungWEGwobl 2021/104wobl 2021, 351 Heft 9 v. 28.9.2021

§ 364 Abs 2 ABGB, § 17 WEG 2002

Die Entscheidung über die Aufhebung einer Benützungsregelung zwischen Wohnungseigentümern aus wichtigem Grund erfolgt im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren. Die Bindung daran erlischt erst mit Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung.

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