§ 94 ABGB, § 97 ABGB, § 55 EheG, § 12 Abs 1 MRG
Gem § 97 ABGB hat ein Ehegatte, der über die zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses des anderen Gatten dienende Wohnung verfügungsberechtigt ist, alles zu unterlassen und vorzukehren, damit der auf