Die COVID-19-Pandemie und die zu deren Eindämmung gesetzten hoheitlichen Maßnahmen werfen zahlreiche Fragestellungen für das Bestandrecht auf. In den Mittelpunkt der literarischen Diskussion ist dabei die Frage gerückt, ob und inwiefern Mieter von Geschäftslokalen zur Minderung des Mietzinses aufgrund pandemiebedingter Gebrauchsbeeinträchtigungen berechtigt sind. Der folgende Beitrag widmet sich für diese Mietverhältnisse den mitunter besonders kontrovers diskutierten Fragen, ob (i) dem Mieter eine Mietzinsminderung infolge eines pandemiebedingten Absinkens der Kundenfrequenz zusteht, (ii) die Möglichkeit des Anbietens eines Liefer- oder Abholservices eine vollständige Mietzinsbefreiung ausschließt und (iii) sich eine allfällige Mietzinsminderung nach dem pandemiebedingten Umsatzrückgang des Mieters bemisst.