vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gefahrtragung beim Liegenschaftskauf und Teilderogation durch das Gewährleistungsrecht

RechtsprechungABGBwobl 2021/14wobl 2021, 37 Heft 1 v. 20.1.2021

§ 932 ABGB, § 1048 ABGB, § 1049 ABGB, § 1447 ABGB

Wird eine Sache nach Vertragsabschluss und vor der Übergabe beschädigt oder zerstört, ohne dass dies eine der Parteien zu vertreten hat, so ist entscheidend, wer die Gefahr zu tragen hat, wen also die wirtschaftlichen Folgen

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte