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Verwendung einer Wohnung als Freizeitwohnung ist eine Veränderung rechtlicher Natur der gemeinschaftlichen Sache und erfordert Zustimmung der anderen Teilhaber

RechtsprechungABGBwobl 2021/12wobl 2021, 33 Heft 1 v. 20.1.2021

§ 828 ABGB, § 834 ABGB, § 835 ABGB, § 836 ABGB, § 17 Abs 3 TROG

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