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Betriebskostenrückforderungen: Verjährungsfrist läuft erst ab Betriebskostenabrechnung, wenn Teilzahlungen unter Vorbehalt einer nachträglichen Korrektur geleistet werden

RechtsprechungMRGwobl 2021/4wobl 2021, 24 Heft 1 v. 20.1.2021

§ 1478 ABGB, § 21 MRG

Außerhalb des Vollanwendungsbereichs des MRG ist für die Fälligkeit von BK-Rückforderungen auf die Parteienvereinbarung abzustellen. Ist vereinbart, dass die laufenden Teilzahlungen nur unter Vorbehalt einer nachträglichen

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