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Miteigentum: Teilungshindernis der Unzeit auch bei Klagseinbringung nach Teilungsklage

RechtsprechungABGBwobl 2021/149wobl 2021, 525 Heft 12 v. 22.12.2021

§ 830 ABGB

Das Teilungshindernis der Unzeit kann auch dann vorliegen, wenn der Teilungsbeklagte nach Streitanhängigkeit des Teilungsprozesses den Teilungskläger auf Herausgabe dessen Miteigentumsanteils und/oder auf Einwilligung in die Einverleibung des Miteigentumsrechts klagt und das allenfalls stattgebende Urteil dem Teilungsanspruch die Grundlage entzieht.

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