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Geburtsdatum des organschaftlichen Vertreters bzw des Prokuristen ist im grundbuchsrechtlichen Verfahren nicht erforderlich

RechtsprechungGrundbuchsrechtUniv.-Doz. Mag. DDr. Ludwig Bittnerwobl 2021/125wobl 2021, 426 Heft 10 v. 11.10.2021

§ 27 Abs 2 GBG

Als am Rechtsgeschäft beteiligte Personen iSd § 27 Abs 2 GBG sind nur diejenigen natürlichen Personen

Seite 426


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