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Irrtumsanfechtung bei unterbliebener Information über Höhe des Anwaltshonorars

RechtsprechungABGBAss.-Prof. Dr. Renate Pletzerwobl 2020/70wobl 2020, 216 Heft 6 v. 20.6.2020

§ 5a Abs 1 Z 3 KSchG, § 5a Abs 2 Z 7 KSchG, § 871 ABGB, § 877 ABGB

Ein RA muss seinen Mandanten, sofern dieser Verbraucher ist, gem § 5a Abs 1 Z 3 KSchG über den Gesamtpreis

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