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Anwendung der Veräußerungsbeschränkung des WEG auf Freihandverkauf von Parkplätzen

RechtsprechungWEGwobl 2020/67wobl 2020, 209 Heft 6 v. 20.6.2020

§ 413 ABGB, § 5 Abs 2 WEG 2002

Die freihändige Veräußerung eines Parkplatzes durch den Insolvenzverwalter ist unzweifelhaft ein derivativer Erwerbsvorgang. Die Veräußerungsbeschränkung des § 5 Abs 2 WEG gegenüber „liegenschaftsfremden Personen“ gilt auch für freihändige Veräußerungen.

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