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Vor 1870 errichtete Gebäude sind in die Beurteilung, ob ein Gründerzeitviertel vorliegt, nicht einzubeziehen

RechtsprechungMRGMag. Michaela Schinnaglwobl 2020/37wobl 2020, 107 Heft 3 v. 20.3.2020

§ 16 MRG, § 2 Abs 3 RichtWG

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