§ 30 Abs 2 Z 8 MRG, § 30 Abs 3 MRG
Ist die WE-Begründung nichtig, weil WE an allgemeinen Teilen der Liegenschaft begründet werden sollte, sind die „Wohnungseigentümer“ mangels eines dem Gesetz entsprechenden Mindestanteils entgegen dem Grundbuchstand rechtlich nur schlichte Miteigentümer, welchen aber schuldrechtliche Benützungsbefugnisse an den einzelnen ihnen zugewiesenen Objekten zukommen.