§ 30 Abs 2 Z 8 MRG
Eine Eigenbedarfskündigung kommt dann nicht in Betracht, wenn zwar ein Eigenbedarf des Vermieters objektiv besteht, dieser jedoch durch zumutbare Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten hätte verhindert werden können.
OGH, 26.02.2019, 4 Ob 224/18x
Zurückweisung der außerordentlichen Revision