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Begünstigungstatbestand des § 33 TP 5 Abs 3 GebG idF des AbgabenänderungsG 1998 normiert eine sach-, und keine personenbezogene Begünstigung

RechtsprechungAbgabenrechtMag. Ria Kucera , Dr. Lukas Leitnerwobl 2020/129wobl 2020, 395 Heft 11 v. 20.11.2020

§ 33 TP 5 Abs 3 GebG

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