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Pflegschaftsgerichtliche Genehmigung für Mietvertragsabschluss und vereinbarte Mietzinsminderung

RechtsprechungABGBwobl 2020/125wobl 2020, 390 Heft 11 v. 20.11.2020

§ 258 ABGB, § 1096 ABGB

Bis zur gerichtlichen Genehmigung ist ein genehmigungsbedürftiges Rechtsgeschäft schwebend unwirksam. Vor der Beendigung dieses Schwebezustands sind beide Teile an das Rechtsgeschäft gebunden.

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