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Unterfertigung der Befristungsvereinbarung durch Parteienvertreter

RechtsprechungMrgUniv.-Prof. Dr. Andreas Vonkilchwobl 2020/102wobl 2020, 330 Heft 10 v. 20.10.2020

§ 886 ABGB, § 29 Abs 1 Z 3 lit a MRG

Die Beurteilung, dass mit der auf einem Korrespondenzstück schriftlich angebotenen und von beiden Parteienvertretern unterfertigten Befristungsabrede unabhängig vom Bestehen des im Vorprozess strittigen unbefristeten Mietverhältnisses zwischen den Streitparteien ein unbedingter Endtermin des Mietverhältnisses vereinbart wurde, ist jedenfalls vertretbar.

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