§ 30 Abs 2 EstG, § 26 Abs 1 BAO, § 26 Abs 2 BAO
Der Begriff des „Hauptwohnsitzes“ wird im EStG nicht näher definiert. Hat der Steuerpflichtige mehrere Wohnsitze iSd § 26 Abs 1 BAO, ist Hauptwohnsitz iSd § 30 Abs 2 EStG jener dieser Wohnsitze, zu dem die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen bestehen. Der Hauptwohnsitzmeldung kommt in diesem Zusammenhang keine materiell-rechtliche Bedeutung zu.