§ 32 WEG 2002
Sämtliche Wohnungseigentümer können einen von der Regelung des § 32 Abs 1 WEG 2002 abweichenden Aufteilungsschlüssel oder eine von der Liegenschaft abweichende
§ 32 WEG 2002
Sämtliche Wohnungseigentümer können einen von der Regelung des § 32 Abs 1 WEG 2002 abweichenden Aufteilungsschlüssel oder eine von der Liegenschaft abweichende