Eines der vielen juristischen Steckenpferde unseres viel zu früh verstorbenen Freundes Till Hausmann war das MRG-Erhaltungsrecht. Im Gedenken an Till soll im Folgenden ausgehend von der im MRG dynamischen Erhaltungspflicht des Vermieters der Bogen zu Verbesserungsmaßnahmen des Mieters nach § 9 MRG gespannt und der Frage nachgegangen werden, ob das MRG ein Recht des Mieters auf zeitgemäßes Wohnen kennt und was daraus für die Auslegung des § 9 MRG gewonnen werden kann.