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Wohnungseigentum als nicht nur juristische Ideologie

AufsätzeÖffentlicher Notar Hon.-Prof. Univ.-Doz. Mag. DDr. Ludwig Bittnerwobl 2019, 238 Heft 7 und 8 v. 1.7.2019

Das Wohnrecht und speziell das WE ist eine interessante rechtswissenschaftliche Disziplin. Genau, präzise und bis ins letzte Detail läuft die wissenschaftliche Diskussion, aber auch die höchstgerichtliche Rsp. Trotzdem – viele Grundlagen sind trotz präzisester Beachtung aller Detailprobleme nach wie vor aufzuarbeiten – man sollte sie nicht aus den Augen lassen. Mein Freund Till Hausmann war aufgrund seiner Vielseitigkeit – Physiker, Rechtsanwalt und Rechtswissenschaftler – geradezu prädestiniert „über den Zaun“ zu schauen. In seiner bescheidenen, humorvollen, juristisch brillanten, vielgeachteten und kaum widerlegbaren Art war er nicht nur jener, der sich an der aktuellen Diskussion beteiligte, sondern auch durchaus geneigt, Grundsatzfragen, die weit über die dogmatische Diskussion im WE hinausgehen, zu erörtern. Es war immer ein Vergnügen, mit Till zwischen Wien und Schloss Rosenegg, wenn nicht gerade im Schlafwagen von oder nach Rom, dieses zu erörtern. Trotzdem – Till blieb pragmatisch. Es war ein Vergnügen, mit ihm das Problem zu erörtern, aber er wusste auch, wo die Grenzen des Machbaren sind. In diesem Sinne sind die nachstehenden Ausführungen zu verstehen. Nicht, um unser WE als solches infrage zu stellen, sondern um die Grenzen der derzeitigen Konstruktion aufzuzeigen.

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